Darf ich während der Kurzarbeit Überstunden machen?
Grundsätzlich passt die Kurzarbeit nicht zur gleichzeitigen Leistung von Überstunden. Deshalb sind Überstunde in laufender Kurzarbeit nicht zulässig.
In der Corona-Sozialpartnervereinbarung (also der Kurzarbeitsvereinbarung in Ihrem Betrieb) kann jedoch ausdrücklich die Zulässigkeit von Überstunden (jenen Stunden, die die gesetzliche Normalarbeitszeit von 8 Stunden am Tag bzw. 40 Stunden in der Woche überschreiten) festgelegt werden.
Für Sie gilt: Sollten (ausnahmsweise) Überstunden geleistet werden, ist der dafür gebührende Grundlohn und Zuschlag – allenfalls valorisiert um zwischenzeitig wirksam gewordene KV-Erhöhungen – so zu berechnen, wie vor Kurzarbeit.