Ich bin in einer Überbetrieblichen Ausbildung. Was gilt für mich?
Die überbetrieblichen Einrichtungen sind vorerst bis zum 14.04.2020 geschlossen, du erhältst aber weiterhin deine Ausbildungsbeihilfe.
Die überbetrieblichen Einrichtungen sind vorerst bis zum 14.04.2020 geschlossen, du erhältst aber weiterhin deine Ausbildungsbeihilfe.