Ich bin bereits in Alterspension und arbeite nebenbei. Kann ich auch in Kurzarbeit gehen?
An dieser Stelle wird unterschieden:
Nicht förderbar sind
• Beschäftigte, die eine Pension aus einem der Versicherungsfälle des Alters („Alterspension“) bereits beziehen bzw. denen eine solche zumindest zuerkannt wurde;
• Beschäftigte, die das Regelpensionsalter erreicht haben und die die Voraussetzungen für eine Alterspension erfüllen, die aber weiterhin arbeiten.
Förderbar sind jedoch
• Beschäftigte, die aufgrund des Alters (63+) der Arbeitslosenversicherungspflicht nicht unterliegen (darunter fallen auch beschäftigte Personen, die das Regelpensionsalter zwar erreicht haben, aber die Voraussetzungen für eine Alterspension (noch) nicht erfüllen).