Wie kann ich klären, ob ich zur Corona-Risikogruppe gehöre, wenn ich (noch) keine schriftliche Information bekommen habe?
Das Gesetz vom 06.05.2020 sieht die Möglichkeit vor, auch ohne eine entsprechende Information des Dachverbandes beim behandelnden Arzt ein „Covid-19 Risikoattest“ zu beantragen.
Die Information des Dachverbandes muss also nicht abgewartet werden. Sie ist grundsätzlich eine Empfehlung; die endgültige Entscheidung liegt jedoch stets bei Ihrem Arzt.
Das bedeutet: auch, wenn Ihre konkrete Erkrankung nicht zu einem Informationsschreiben führt, darf Ihr Arzt in vergleichbar schweren Risikofällen ein COVID-19-Risikoattest ausstellen.