Welche Entgelte zählen nicht für das relevante Bruttoentgelt vor Kurzarbeit?
Zum Bruttoentgelt, das für die Kurzarbeit nicht zu berücksichtigen ist, zählen insbesondere:
- Überstundenpauschalen, sofern diese laut Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber widerrufbar sind
- Sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigungen (Diäten, Taggelder, Nächtigungsgelder, Kilometergelder, Fahrtkostenersätze)
- Schmutzzulagen
- Überstundenentgelte und dazugehörige Zuschläge