Ich bin geimpft. Ändert das etwas an meiner Freistellung als Angehörige oder Angehöriger der Risikogruppe?
Die Ausstellung eines COVID-19-Risikoattests ist seit 3.12.2021 nur zulässig, wenn:
a)
bei der betroffenen Person trotz dreier Impfungen gemäß Impfschema für immunsupprimierte Personen weiterhin medizinische Gründe vorliegen, die einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 annehmen lassen, oder
b)
die betroffene Person aus medizinischen Gründen nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft werden kann.