Was gilt als Nachweis über das Vorliegen eines der drei G: getestet/genesen /geimpft?
Nach der „Drei G-Regel“ benötigen Sie für das Betreten bestimmter privater und beruflicher Orte einen Nachweis, dass bei Ihnen eines der drei G vorliegt:
- getestet
- geimpft
- genesen
Diese Bestätigung heißt offiziell „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“.
Die Nachweise haben je nach Art unterschiedliche Gültigkeitsdauern (von 24 Stunden bis 12 Monate). Details dazu finden Sie in den „FAQ Testarten und Testnachweise“ auf der Website des Sozialministeriums.
Infos zur Impfung:
- Die wichtigsten Informationen zur Corona Schutzimpfung (vor der Impfung/nach der Impfung) in verschiedenen Sprachen.
- Ein Video mit den häufig gestellten Fragen, das mit Untertiteln in verschiedenen Sprachen abgespielt werden kann. Frau Dr.in Maria Paulke-Korinek, Leiterin der Abteilung Impfwesen im Gesundheitsministerium und Mitglied des Nationalen Impfgremiums, beantwortet diese Fragen kurz und bündig.
Video: Corona-Schutzimpfung: Häufige aktuelle Fragen - FAQ zum Thema Impfen in verschiedenen Sprachen.