500 Euro Kurzarbeitsbonus – was gilt für mich?

Viele ArbeitnehmerInnen befanden sich seit Pandemiebeginn besonders lange in Kurzarbeit. Manche sind bis heute in einem kurzarbeitenden Betrieb beschäftigt.

Lange haben die Sozialpartner von der Bundesregierung einen finanziellen Ausgleich für diese Personen gefordert, nun hat die Regierung nachgegeben:

Der „Kurzarbeits-Langzeitbonus“ in Höhe von 500 Euro kann seit 11. April 2022 endlich beantragt werden!

Konkret gilt:

Personen, die

  • zwischen 1. März 2020 und 30. November 2021 mindestens 10 Monate und im Dezember 2021 zumindest einen Tag in Kurzarbeit waren (beide Bedingungen müssen erfüllt sein) und
     
  • deren laufende Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge (in der Regel: das Bruttoeinkommen) im Dezember 2021 höchstens 2.775 Euro betrug,

erhalten ab sofort einen einmaligen Bonus von 500 Euro netto.

Die Arbeiterkammer hat als Ihre gesetzliche Interessensvertretung relevante Informationen erhalten, welche Personen Anspruch auf Auszahlung des Kurzarbeits-Langzeitbonus haben.

Auf Grundlage dieser Informationen haben Personen, die antragsberechtigt sind, bereits im April 2022 ein Informationsschreiben von AK/ÖGB erhalten.

In dieser Zeit war ausschließlich eine elektronische Antragstellung mit Handysignatur möglich.

Von Mitte bis Ende Juni 2022 erhalten alle antragsberechtigten Personen, die bis dahin die elektronische Antragstellung nicht genutzt haben, eine zusätzliche persönliche Benachrichtigung per Post. Dieses Schreiben enthält individuelle Zugangsdaten zur digitalen Antragstellung sowie die Möglichkeit einer physischen Antragstellung mit Rücksendung per Post.

Wichtige Informationen:

  • Der Bonus steht sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Lehrlingen zu.
  • Die elektronische Antragstellung ist bereits seit 11. April 2022 unter https://www.meinesv.at/kua500 möglich. Sie benötigen dafür eine Handy Signatur, ID Austria oder eine Bürgerkarte. AK und Gewerkschaften unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.
  • Der Bonus kann bis längstens 30. Juni 2023 beantragt werden.
  • Es handelt sich um eine personenbezogene Beihilfe. Das heißt, Sie müssen den Antrag persönlich stellen – Ihr Betrieb kann das nicht übernehmen.

Wichtige Kontaktnummern für weiterführende Fragen:

  • ÖGB-Hotline: 0800 22 12 00 60
  • AK Wien: 01 501 65 1402
  • AK Burgenland: 02682 740
  • AK Kärnten: 050 477
  • AK Niederösterreich: 05 7171 22000
  • AK Oberösterreich: 050 6906 1614
  • AK Steiermark: 05 7799
  • AK Salzburg: 0662 86 87 88
  • AK Tirol: 0800 22 55 22 1414
  • AK Vorarlberg: 050 2580
  • Callcenter des Bundesrechenzentrums: 01 71123 884468