Ab wann unterliege ich einer Verkehrsbeschränkung und wie lange gilt sie?

Die Verkehrsbeschränkung gilt bereits ab einem positiven Antigentest, auf den binnen 48 Stunden ein PCR-Test folgen muss. Ist das PCR-Testergebnis negativ, endet die Verkehrsbeschränkung automatisch. Ist das PCR-Testergebnis positiv, unterliegen sie in Summe einer maximal 10-tägigen Verkehrsbeschränkung (beginnend mit dem allerersten positiven Test).

Die Verkehrsbeschränkung endet:

  • wenn der PCR-Test nach positivem Antigentest negativ ist;
  • wenn man sich freitestet (negativer PCR-Test oder CT-Wert ≥30), was frühestens am fünften Tag nach dem Zeitpunkt der ersten positiven Probenahme durchgeführt werden darf;

nach zehn Tagen ab dem Zeitpunkt der ersten positiven Probenahme.