Kann bzw. muss ich im Homeoffice arbeiten, wenn ich infiziert bin?
Das hängt vor allem davon ab, ob Sie überhaupt arbeitsfähig sind. Haben Sie Krankheitssymptome bzw. wurden Sie vom Arzt krankgeschrieben, müssen Sie sich schonen und sollten keineswegs arbeiten.
Sind Sie hingegen arbeitsfähig, gilt:
- Haben Sie mit Ihrem Arbeitgeber bereits eine Homeoffice-Vereinbarung, bleibt diese auch bei einer Corona-Infektion aufrecht.
- Haben Sie hingegen (noch) keine entsprechende Vereinbarung, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine solche abschließen (siehe auch: Arbeitsrecht im Homeoffice). Da Homeoffice jedenfalls beidseitig vereinbart werden muss, kann Ihr Arbeitgeber Sie nicht einseitig verpflichten, ins Homeoffice zu wechseln. Umgekehrt müssen auch Sie den Arbeitgeber um Zustimmung bitten, wenn Sie für die Dauer Ihrer Infektion im Homeoffice arbeiten möchten.