Verkehrsbeschränkung: Wo muss die FFP2-Maske getragen werden?

Die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer Maske besteht:

  1. Außerhalb des privaten Wohnbereichs
    • in allen Innenräumen, außer, der physische Kontakt zu anderen Personen ist ausgeschlossen.
    • im Freien, außer, es kann ein Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen eingehalten werden.
  2. In allen öffentlichen Verkehrsmitteln
  3. In privaten Verkehrsmitteln, außer, der physische Kontakt zu anderen Personen ist ausgeschlossen (z.B. Einzelfahrt im eigenen Auto).