Verkehrsbeschränkung: Wo muss die FFP2-Maske getragen werden?
Die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer Maske besteht:
- Außerhalb des privaten Wohnbereichs
- in allen Innenräumen, außer, der physische Kontakt zu anderen Personen ist ausgeschlossen.
- im Freien, außer, es kann ein Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen eingehalten werden.
- In allen öffentlichen Verkehrsmitteln
- In privaten Verkehrsmitteln, außer, der physische Kontakt zu anderen Personen ist ausgeschlossen (z.B. Einzelfahrt im eigenen Auto).