Das hängt vor allem davon ab, ob Sie überhaupt arbeitsfähig sind. Haben Sie Krankheitssymptome bzw. wurden Sie vom Arzt krankgeschrieben, müssen Sie sich schonen und sollten keineswegs arbeiten. Sind Sie hingegen arbeitsfähig, gilt: Haben Sie mit Ihrem Arbeitgeber bereits eine Homeoffice-Vereinbarung, bleibt diese auch bei einer Corona-Infektion aufrecht. Haben Sie hingegen (noch) keine entsprechende Vereinbarung, …
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