Ja, du kannst dich auch an einen Lehrlingscoach wenden, um individuelle Sorgen, Probleme und Anliegen zu besprechen. Alle Informationen und Erreichbarkeiten (per Mail oder telefonisch) findest du unter: https://www.lehre-statt-leere.at/#kontakte
Kategorie-Archive:Lehrlinge & Zivildiener
Im Lehrbetrieb befindet sich kein Ausbildner mehr. Kann ich weiterhin im Betrieb verbleiben?
Das ist je nach Einzelfall zu beurteilen. Ausschlaggebend sind Dein Ausbildungstand, Dein Alter, die Gefahren die von der Verrichtung der Arbeit ausgehen und ob andere Fachkräfte im Betrieb vorhanden sind. Ein Austrittsrecht ist nur gegeben, wenn der Betrieb dauerhaft geschlossen wird. In diesem Fall wendest du dich am besten an die Arbeiterkammer oder die Gewerkschaft.
Mein Lehrverhältnis wurde einvernehmlich aufgelöst. Muss ich später wieder mein Lehrverhältnis fortsetzen?
Auch wenn eine Wiedereinstellung zugesagt wurde, bist du nicht verpflichtet, wieder in deinen „alten“ Lehrbetrieb zurückzukehren. Du kannst bei jedem anderen Betrieb unter Anrechnung der Lehrzeit (wenn diese vorgesehen ist) deine Lehre fortsetzen.
Mein Lehrbetrieb hat keine Arbeit mehr und will meinen Lehrvertrag auflösen. Darf er das?
Nur weil Dein Betrieb nun keine Arbeit hat, darf er nicht deinen Lehrvertrag auflösen. Wir empfehlen in diesem Fall auf die bestehende Kurzarbeitsregelung zurückzugreifen, die auch für Lehrlinge gilt. Achtung: Wenn Du noch in der Probezeit bist, kann das Lehrverhältnis auch einseitig vom Lehrberechtigten gelöst werden. Wenn Du unter 18 bist und das Lehrverhältnis selbst …
Meine Lehrabschlussprüfung (LAP) wurde wegen Corona abgesagt. Was soll ich tun?
Die Lehrlingsstelle wird sobald wie möglich eine neuerliche Einladung für einen Ersatztermin aussenden, sobald dieser feststeht. Wir empfehlen, mit der jeweiligen Lehrlingsstelle in Deinem Bundesland Kontakt aufzunehmen.
Bekomme ich auch in Quarantäne meine Lehrlingsentschädigung?
Bei einer Quarantäne ohne Erkrankung muss der Lehrberechtigte das Lehrlingseinkommen weiterbezahlen und erhält dafür einen Kostenersatz. Bei einer Quarantäne mit Corona-Erkrankung muss der Lehrberechtigte ebenfalls das Lehrlingseinkommen weiterbezahlen und bekommt einen Zuschuss für die Entgeltfortzahlung von der AUVA. Im Fall eines Krankenstandes (wegen Corona oder einer anderen Erkrankung) steht dir bis zur Dauer von acht …
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Darf der Arbeitgeber mich nach Hause schicken, wenn ich Lehrling bin?
Frage in so einem Fall am besten bei der AK und der Gewerkschaft nach. Du hast ein Recht auf Ausbildung im Betrieb und es gibt es eine Ausbildungspflicht unter 18 Jahren. Es steht aber grundsätzlich dem Arbeitgeber frei, auf die Anwesenheit der Belegschaft zu verzichten. Rechtlich handelt es sich üblicherweise um einen Fall der bezahlten …
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Kann ich als Lehrling Homeoffice machen?
Nur in Ausnahmefällen: Homeoffice ist in der Ausbildung grundsätzlich nicht vorgesehen. Denn Lehrlinge oder Auszubildende sollen in der Firma ausgebildet werden. Es gibt auch eine Aufsichtspflicht des Arbeitgebers. Wenn es in Ausnahmefällen jedoch mit dem Ausbildungscharakter der Lehre und deinem Ausbildungsstand vereinbar ist, so kann Deine Firma mit Dir über eine Arbeit im Homeoffice eine …
Kann mir die Firma wegen der Kurzarbeit einen Urlaub anordnen, wenn ich Lehrling bin?
Vor oder während der Kurzarbeit kann Dein Arbeitgeber von Dir verlangen, dass Dein alter Urlaub verbraucht wird.
Ich bin in einer Überbetrieblichen Ausbildung. Was gilt für mich?
Die überbetrieblichen Einrichtungen sind vorerst bis zum 14.04.2020 geschlossen, du erhältst aber weiterhin deine Ausbildungsbeihilfe.
Können Lehrlinge von Kurzarbeit erfasst werden?
Ja, das wurde nun ausdrücklich geregelt. In dieser Zeit bekommst du sogar das volle Lehrlingseinkommen weiterbezahlt. Deine Lehrzeit wird dadurch nicht verlängert. Du kannst also Deine Ausbildung zum geplanten Zeitpunkt abschließen. Auch wenn Du in einem jetzt wichtigen Betrieb wie etwa einer Bäckerei oder dem Lebensmittelhandel arbeitest: Wenn Deine Firma sich für Corona-Kurzarbeit entscheidet, können …
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Kann ich erneut zum Zivildienst verpflichtet werden?
Bei Elementarereignissen, Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges und außerordentlichen Notständen, wie derzeit der Corona-Krise, können Sie auch als ehemaliger Zivildiener bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres zum gesetzlich vorgesehen „außerordentlichen“ Zivildienst verpflichtet werden. Stehen Sie aktuell in einem aufrechten Arbeitsverhältnis, gilt ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Für Rückfragen zum außerordentlichen Zivildienst nehmen Sie bitte Kontakt mit der …
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Kann mein bisheriger Dienstort im Zivildienst einseitig verlegt werden?
Der Zivildienst ist kein Arbeitsverhältnis im rechtlichen Sinne. Deshalb gelten für Zivildiener die arbeitsrechtlichen Grundsätze nicht. Das Zivildienstgesetz regelt den „Dienstort“ auch nicht eindeutig – der Zivildiener hat sich sämtlichen Weisungen zu unterwerfen, die eine ordnungsgemäße Ausübung der zugewiesenen Pflichten ermöglichen. Diese Weisungen erfolgen seitens der zugewiesenen Einrichtung und in Absprache mit der Zivildienstserviceagentur.